Was kostet eine Erstberatung?
Eine Erstberatung ist bei vielen Patentanwälten umsonst. Auch die IHKs und das Patentamt in München bieten Erfinderberatungen an, die von Patentanwälten durchgeführt werden und unentgeltlich sind. Es empfiehlt sich vorher anzufragen, da in Ausnahmefällen auch Stundensätze von 150 bis 300 Euro für eine Beratungsstunde angesetzt werden.
Was ist ein Patent?
Ein Patent stellt ein Verbotsrecht dar. Durch ein Patent kann es jedem Dritten verboten werden, die geschützte Erfindung zu verwenden. Das Patent kann daher als ein exklusives Recht zur Nutzung der Erfindung angesehen werden.
Was sind die Voraussetzungen zur Erteilung eines Patents?
Zunächst muss die Erfindung technischer Natur sein. Außerdem muss die Erfindung neu sein, das heißt dass die Erfindung bislang vollständig und überall und zu jeder Zeit unbekannt gewesen sein muss. Außerdem darf die Erfindung nicht naheliegend für einen Fachmann sein, das heißt, die Erfindung beruht auf erfinderischer Tätigkeit.
Wie wird aus einer Erfindung ein Patent?
Sie erstellen eine ausführliche Beschreibung Ihrer Erfindung. Sinnvoll ist es, dass Sie hierzu Zeichnungen erzeugen. Die Sprache des Technikers ist die technische Zeichnung. Die Unterlagen werden zusammen mit einem Antrag an das Patentamt gesendet. Durch einen Prüfungsantrag startet das Erteilungsverfahren. Ist Ihre Erfindung neu und erfinderisch wird Ihnen das Patent erteilt.